Herstellung und Vertrieb von Verriegelungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


         1. Allgemeines

1.1 ) Leistungen der VTL GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten bis zum Widerruf auch für alle künftigen Aufträge, selbst wenn sie ihnen nicht nochmals ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.2 ) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als erteilt, fals er nicht unverzüglich schriftlich wiederspricht.
1.3 ) Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedinungen gültig.

         2. Durchführung von Aufträgen
2.1 ) Die von der VTL GmbH angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach den anerkannten Regeln soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind.
2.2 )VTL GmbH ist berechtigt, die beauftragten Leistungen durch geeignet erscheinende Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.

        3. Liefer und Versandbedingungen sowie Gefaherübergang
3.) Liefer und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang

3.1) Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandweg und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

3.2) Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat.

3.3) Der Käufer hat die Ware nach Empfang auf eventuelle Transportschäden zu prüfen und uns offensichtliche Schäden sofort, verdeckte Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Sendung, schriftlich oder per Telefax oder E-Mail anzuzeigen. Andernfalls wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Schadensanzeige muss den Schaden nach Art und Höhe hinreichend deutlich kennzeichnen.

3.4) Gegenüber einem Unternehmer gelten alle vereinbarten Lieferfristen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung in Fällen, in denen der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. und Rücktrittsrechte des Auftraggebers."

       4. Gewährleistung und Haftung
4.1 ) Die Gewährleistung der  VTL GmbH umfasst nur die ihr gemäß Ziffer 2.1. ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.
4.2 ) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist VTL GmbH zur Nachbesserung verpflichtet. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3 ) Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichem Verschleiß, oder vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Eingriffe in den Leistungsgegens-tand zurückzuführen ist.

         5.  Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
5.1 ) Ist in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt, haben Zahlungen nach Rechnungseingang innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto, für uns spesenfrei zu erfolgen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten.
5.2) Auftraggeber kommen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.
5.3 ) Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

       6.  Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
6.1 ) Von schriftlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, dürfen wir Abschriften für unsere Akten anfertigen.

       7.  Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
7.1 ) Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
7.2 ) Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertrags-partner ist Karlsruhe, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
7.3 ) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Karlsrihe.
    

        8. Allgemeine Bestimmungen
8.1) Alle unsere technischen Produktangaben sind nicht verbindlich und entbinden Sie nicht von eigenen Recherchen, keine Haftung für Fehler. Alle Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

8.2) Einkaufsbedingungen unserer Besteller werden nicht anerkannt.

8.3). Anwendbares Recht

8.4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.


        9.Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1) Gerichtsstand ist Karlsruhe, auch für gerichtliche Mahnverfahren.Die Vertragsbeziehungen unterstehen dem Recht der BRD.